Die am 29. April 2020 beschlossenen Massnahmen zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den obligatorischen Schulen haben auch Auswirkungen auf die Bildschulen. In einem Zusatzkapital wird auch der Unterricht an den Musikschulen bzw. an Betreuungseinrichtungen geregelt.
In Anlehnung zu den Musikschulen bedeutet dies für die Bildschulen:
Unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsregeln könnte der Präsenzunterricht in Kleinstgruppen (Einhaltung 5 Personenregel: 4 Kinder plus ein_e Unterrichtende) ab dem 11. Mai wieder aufgenommen werden. In diesem Fall müsste sichergestellt werden, dass die jeweilige Bildschule über ein Sicherheitskonzept verfügt. Dieses beinhaltet auch Informations-, Präventions- auch Aufklärungsangebote. Die Konferenz Bildschulen Schweiz hat ihre Mitglieder darüber informiert und die zu erfüllenden Schutzregeln kommuniziert. Es gilt auch allfällige weitere Massnahmen der Kantone zu beachten.
Sind die von Bund und Kanton erforderlichen Massnahmen in den Bildschulen nicht durchführbar, empfiehlt die Konferenz Bildschulen Schweiz die Weiterführung des digitalen Angebots für die Kinder und Jugendlichen bis zu den nächsten angesagten Lockerungen (ab 8. Juni 2020). Auch können unter diesen Voraussetzungen keine Werkschauen o.ä. stattfinden.
Die Konferenz Bildschulen Schweiz sind zuversichtlich, dass bei jetzigem Wissenstand die Sommerworkshops in den Bildschulen unter Berücksichtigung der Schutzregeln stattfinden können.
Wir danken allen für ihr Engagement und Verständnis in diesen ausserordentlichen Zeiten und freuen uns auf die baldige Wiedereröffnung der Bildschulen!
Bleiben Sie gesund!